FÜHERSCHEINKLASSEN
PKW Klassen
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Klasse B |
Kraftwagen bis 3,5 t Zg 8 Sitzplätze plus Fahrer Anhänger bis 750 kg zG Ist der Anhänger schwer ist das Zuggewicht auf 3,5 t zG begrenzt |
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 bei dem Projekt „Begleitetes fahren mit 17“ Eingeschlossene Klassen AM, L |
B96 |
Ist keine eigene Füherscheinklasse sondern eine Erweiterung der Klasse B Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG das Zuggewicht ist auf 4250 kg zG begrenzt |
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 bei dem Projekt „Begleitetes fahren mit 17“ |
Klasse BE |
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG bis 3,5t zG |
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 bei dem Projekt „Begleitetes fahren mit 17“ |
Zweiradklassen
Mofa |
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit maximal 25 km/h bbh Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
Mindestalter 15 Jahre |
Klasse AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit max 45 km/h bbh und - Max 50 ccm bei Verbrennungsmotor - höchstens 4 kw Nendauerleistung bei elektrischer Arbeitsmaschine
Krafträder min max 45 km/h bbh, die Merkmale von fahrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), max 50 ccm Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit max 45 km/h bbh - Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm - - bei anderen Vebrennungsmotoren Nutzleistung max 4 kW - bei Elektromotor Nenndauerleistung max 4 kW Vierädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max 45 km/h bbh - Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm - - bei anderen Vebrennungsmotoren Nutzleistung max 4 kW - bei Elektromotor Nenndauerleistung max 4 kw - Leermasse max 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). |
Mindestalter 16 Jahre In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 15 Jahre |
Klasse A1 |
Leichkrafträder bis 125 ccm - Krafträder (auch ohne Beiwagen) mit Hubraum max 125 ccm, Motorleistung max 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,1 kW/kg - - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h, Leistung bis max 15 kW |
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM |
Klasse A2 |
Krafträder bis 35 kW Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max 35 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,2 kW/kg |
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM |
Klasse A |
Krafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum mehr als 50 ccm und bbH von mehr als 45 km/h b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW |
Mindestalter: Zu a) 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2Jahen Vorbesitz der Klasse A2
Zu b) 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM |
LKW Klassen
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Klasse C1 |
Kraftwagen ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätze plus Fahrer
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG
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Mindestalter 18 Jahre Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossene Klassen keine |
Klasse C1E |
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG. b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 t zG Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max 12 t. |
Mindestalter 18 Jahre Vorbesitz C1 Eingeschlossene Klassen BE Bei Besitz von D1- D1E |
Klasse C |
Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrer üb er 3,5t zG Auch mit Anhänger max. 750 kg zG |
Mindestalter 21/18 Jahre nach erwerb der Grundqualiifikation oder in der Ausbildung zum BKF
Vorbesitz Klasse B Eingeschlossenen Klasse C1 |
Klasse CE |
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) Anhänger über 750 kg zG |
Mindestalter 21/18 Jahre nach erwerb der Grundqualiifikation oder in der Ausbildung zum BKF Eingeschlossene Klassen C1E, BE, T Bei Besitz von D1 auch D1E und bei besitz von D auch DE |
Traktor Klassen |
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Klasse L |
Zugmaschinen, die nach der Bauart zur Verwendung für land und Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbh von max. 40 km/h Auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit 25 km/h gefahren werden.
Selbsfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstfahrende Futtermischwagen Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbh von max. 25 km/h Auch mit Anhänger |
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen Keine |
Klasse T |
Zugmaschine, mit einer bbh von max. 60 km/h Selbsfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbh von max. 40 km/h Die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. |
Mindestalter 16 für bbh bis 40 km/h 18 für bbh über 40 km/h bis 60 km/h
Eingeschlossene Klasse AM,L |